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   BGH, 03.09.1957 - 5 StR 340/57   

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https://dejure.org/1957,4541
BGH, 03.09.1957 - 5 StR 340/57 (https://dejure.org/1957,4541)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1957 - 5 StR 340/57 (https://dejure.org/1957,4541)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1957 - 5 StR 340/57 (https://dejure.org/1957,4541)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.12.1953 - 5 StR 521/53
    Auszug aus BGH, 03.09.1957 - 5 StR 340/57
    Es genügt vielmehr die Feststellung, daß sein strafbares Tun auf einer geistigen Erkrankung beruht, bei der es wahrscheinlich ist, daß er in Zukunft Taten begehen wird, die ihn für die Allgemeinheit gefährlich erscheinen lassen (vgl. BGHSt 5, 140).
  • RG, 05.09.1939 - 1 D 714/39

    1. Der Satz, daß nach dem § 42 e StGB. die öffentliche Sicherheit die

    Auszug aus BGH, 03.09.1957 - 5 StR 340/57
    Darüber hinaus kommt die Anordnung der Unterbringung, worauf die Revision mit Recht hinweist, nur in Betracht, wenn erhebliche Störungen der Rechtsordnung zu erwarten sind (vgl. RGSt 73, 303 [304]; BGH 2 StR 325/54 vom 17.9.1954).
  • BGH, 17.09.1954 - 2 StR 325/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.09.1957 - 5 StR 340/57
    Darüber hinaus kommt die Anordnung der Unterbringung, worauf die Revision mit Recht hinweist, nur in Betracht, wenn erhebliche Störungen der Rechtsordnung zu erwarten sind (vgl. RGSt 73, 303 [304]; BGH 2 StR 325/54 vom 17.9.1954).
  • BGH, 28.09.1966 - 2 StR 203/66

    Tatbestand des Betruges im Rückfall - Geistesschwäche wegen alkoholtoxisch

    Zu den strafbaren Handlungen, die als bloße Belästigungen zu werten sind, hat der Bundesgerichtshof wiederholt auch kleine Zechprellereien gerechnet (vgl. die in LM Nr. 12 zu § 42 b StGB erwähnte Entscheidung des erkennenden Senats 2 StR 325/54 sowie Urteile vom 3. September 1957 - 5 StR 340/57 - und vom 18. August 1961 - 4 StR 290/61 -).
  • BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91

    Zechprellereien keine für Unterbringung erhebliche Taten

    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit hat der erkennende Senat schon in der Vergangenheit die Unterbringung von Zechprellern in einer Heil- oder Pflegeanstalt abgelehnt (BGHSt 20, 232; Urteil vom 3. September 1957 - 5 StR 340/57 - Beschluß vom 3. Januar 1967 - 5 StR 661/66 - vgl. auch BGH Urteile vom 17. September 1954 - 2 StR 325/54 - und vom 18. September 1961 - 4 StR 290/61).
  • BGH, 09.06.1967 - 4 StR 166/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Ihr Hinweis auf BGH 5 StR 340/57 vom 3. September 1957 muß schon deswegen versagen, weil es sich dort um einen erstmaligen Zechbetrug von insgesamt nur 4 Einzelfällen handelte.
  • BGH, 20.10.1964 - 1 StR 319/64

    Beseitigung der vorher eingetretenen Vollendung des Betrugstatbestands durch

    In einer vom 4. Strafsenat entschiedenen Sache betrug der höchste Schaden im Einzelfall 3, 50 DM (4 StR 290/61 vom 18. August 1961) und in einer vom 5. Strafsenat entschiedenen Sache 8, 80 DM (5 StR 340/57 vom 3. September 1957) bei 5 und 4 Einzelfällen im ganzen.
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